Lebensversicherung Verkaufen

Sofort Bargeld aus dem Verkauf!

In den USA oder auch in Großbritanien ist der Verkauf von Lebensversicherungen längst Gang und Gebe und wird schon seit vielen Jahren praktiziert. Der Verkauf der Lebensversicherung kann für den Versicherungsnehmer viele Vorteile bieten. Zunächst ist dort einmal der Steuervorteil. Kündigt ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung muss er, wenn die Versicherung die Laufzeit von 12 Jahren noch nicht erreicht hat, auf die bisher erreichten Erträge die Kapitalertragssteuer sowie auch den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abführen. Bei dem Verkauf der Lebensversicherung hingegen wird das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit einer anderen Person fortgesetzt. In diesem Fall findet keine deshalb auch keine Versteuerung der angefallenen Zinserträge statt und der Verkauf muss auch nicht vom Versicherungsnehmer in der Steuererklärung angegeben werden.

Wer seine Lebensversicherung verkauft anstatt sie zu kündigen, spart gleich doppelt Geld: einmal bekommen der Versicherungsnehmer viel mehr Geld für den Verkauf und zum anderen muss er auf die Zinserträge keine Steuern zahlen. Die Lebensversicherung zu verkaufen, anstatt diese gleich zu kündigen, kann für viele Versicherungsnehmer sehr sinnvoll sein, da der Risikoschutz auch weiter erhalten bleibt, ohne dass der Versicherte dafür zahlen zu müssen. Beim Verkauf der Lebensversicherung entfallen auch die Stornoentgelte und die bereits erwähnten Steuernachzahlungen, die bei einer Kündigung der Lebensversicherung fällig wären.

Der Verkauf einer Lebensversicherung ist deshalb der beste und einfachste Weg, aus einem solchen Vertrag auszusteigen. Verkauft er hingegen seine Versicherung fallen keinerlei Steuern an. Ein weiterer wichtiger Vorteil beim Verkauf der Lebensversicherung liegt auch darin, dass die Erträge viel höher sind, als bei einer Kündigung. In der Regel ist der Ertrag zwischen 5 - 20 Prozent höher als der Rückkaufswert. Und ein weiterer Vorteil ist der bereits erwähnte, weiterhin bestehende Todesfallschutz nach dem Verkauf. Dieser bleibt auch nach dem Verkauf in verminderter Form bestehen, so dass im Todesfall der Differenzbetrag zur fälligen Versicherungssumme an den Begünstigten ausgezahlt wird, der vom Versicherten einst gewählt wurde.

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