Versicherte Gefahren

Was ist alles in einer Betriebshaftpflicht versichert?

Für besondere Tatbestände ist man auch schadenersatzpflichtig, wenn man an der Entstehung des Schadens kein Verschulden hat. Allein die Tatsache, dass man diesen „gefährlichen Tatbestand“ geschaffen hat, verpflichtet zum Schadenersatz (Gefährdungshaftung). Die Gefährdungshaftung gilt – in verschiedenen Abwandlungen – z. B. für
  • Inhaber von Heizöltanks und bestimmten Umweltanlagen
  • Betreiber und Unterhaltsverpflichtete von Eisenbahnen
  • auch für Bergbahnen und Skischwebelifte
  • Verursacher von Schäden aus fehlerhaften Produkten (Produkthaftung)
Es können folgende durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Schäden eintreten:
  • Sachschäden: z. B. durch ungenügend beaufsichtigte Schweißarbeiten kommt es zum Brand beim Auftraggeber
  • Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden: z. B. Betriebsunterbrechung als Folge eines Sachschadens (z. B. durch Ausfall der Computer aufgrund falscher Einrichtung von Software)
Die Haftung ist der Höhe nach im Allgemeinen nicht begrenzt. Es muss grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden. Nur bei gewissen Gefährdungshaftungen ist die Schadenersatzpflicht auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt.

Nicht versichert sind unter anderem Schäden
  • durch Vorsatz
  • im Ausland
  • durch Abwasser
  • an geliehenen oder gemieteten Sachen
Bei vielen Versicherungsunternehmen sind einige dieser Ausschlüsse mitversichert bzw. können mitversichert werden – Vorsatz ist jedoch prinzipiell ausgeschlossen.

In den Versicherungsbedingungen/Haftpflicht (AHB) sind die genauen Bedingungen für Ausschlüsse in der Betriebshaftpflicht geregelt, jedoch werden diese branchenbezogen oft zugunsten des Versicherungsnehmers abgeändert.
FinanzTest
"Wenn es um die Existenzgrundlage geht, ist Sicherheit besonders wichtig. Unternehmen brauchen deshalb besonderen Schutz. Sonst kann ein Brand oder Einbruch das Aus für den Betrieb bedeuten und den Unternehmer zum Sozialfall machen."
Finanztest (06/2003)