Vergleiche Krankenkassen
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Grundsätzlich dient die GKV zur Erhaltung der Gesundheit, somit sind auch Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen im Leistungskatalog vorgesehen. Wenn ein Patient behandlungswürdig ist, verordnet der Arzt automatisch zunächst nur Behandlungen die von der Kasse unterstützt werden. Sollten weitere Leistungen nötig oder empfehlenswert sein, kann der Versicherte diese nur auf Selbstkostenbasis in Anspruch nehmen. Im Normalfall rechnet der behandelnde Arzt direkt mit der Versicherung ab, bei außergewöhnlichen Behandlungen jedoch muss der Versicherte zunächst einen Kostenübernahmeantrag bei der Versicherung stellen. Unter außergewöhnlichen Behandlungen wird beispielsweise ein magenverkleinernder Eingriff verstanden der zur Prävention von späten Erkrankungen durch Übergewicht teilweise empfohlen wird. Ob die Kasse einen solchen Eingriff finanziert liegt zum einen an der Empfehlung des Arztes und zum anderen an der Mitwirkungsbereitschaft des Patienten.Ist ein Mensch bereits erkrankt, werden Leistungen finanziert die zur Linderung oder Heilung der Beschwerden geeignet sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen allerdings nur anerkannte Behandlungsmethoden, alternative Medizin muss von den Versicherten selbst finanziert werden. Bei Krankheiten mit einer Dauer von sechs Wochen oder mehr bekommt der Versicherte Krankengeld gezahlt, da die Gehaltszahlungen nur bis zur sechsten Woche fortgesetzt werden müssen. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Verdienst des Versicherten.
Der Versicherte muss für einige Leistungen der Krankenkasse Zuschüsse bezahlen, hierzu gehört auch die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro die pro Quartal einmal fällig wird. Für verschriebene Medikamente wird eine Zuzahlung zwischen fünf und 10 Euro fällig, allerdings darf diese nicht höher sein als der Medikamentenpreis. Wer innerhalb eines Kalenderjahrs zwei Prozent seines Jahreseinkommens für Zuzahlungen aufgewendet hat, wird von der Kasse für den Rest des Jahres von weiteren Zahlungen befreit. Eine Sonderregelung gibt es für chronisch kranke Menschen, sie müssen lediglich ein Prozent ihres Jahreseinkommens aufwenden. Von Apotheken und Ärzten werden Belege ausgestellt, die bereits geleistete Zahlungen dokumentieren. Hat ein Versicherter das berechnete Limit erreicht, kann er bei der Krankenkasse seine gesammelten Belege einreichen und bekommen dann einen sogenannten Befreiungsausweis für den Rest des Jahres ausgestellt. Dieser Ausweis wird bei Ärzten anstatt der Praxisgebühr vorgelegt und befreit in der Apotheke von Zuzahlungen auf Medikamente.
