Steuerbelastung Rürup Rente

Steuerbe- oder Entlastung?

Die Rürup Rente bietet Arbeitnehmern mit hoher Einkommensgrenze und Selbständigen einen hohen steuerlichen Vorteil. Für die Altersvorsorge können hier im Jahr bis zu 20.000 Euro, bei Verheirateten bis 40.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der jährlich absetzbare Anteil steigt pro Jahr um zwei Prozent Punkte, alsdann bis zum Jahr 2025 auf einhundert Prozent. Die Rentenleistungen aus der Rürup Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Entscheidend für die Steuerersparnisse sind das Alter und die Einkommensgrenze beim Abschluss des Vertrages.

Der steuerfreie Anteil bei der Rürup Rente wird mit Beginn des Bezugs der Rente festgelegt und als festgesetzter Euro betrag lebenslang festgeschrieben. Ab dem Jahr 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu fünfzig Prozent versteuert werden. Die fünfzig Prozent werden nach Berechnung der vollen Jahresrente als Freibetrag festgeschrieben. Bis zum Jahr 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz um je zwei Prozent, ab dem Jahr 2040 um je ein Prozent. Somit ist eine volle Versteuerung der Renteneinnahmen durch dir Rürup Rente ab dem Jahr 2040 fällig. Zu den steuerfreien Vorsorgeaufwendungen gelten in Summe alle Beiträge, die zur Basisversorgung gehören. So werden Beiträge in die Zahlung der Rürup Rente, aber auch Beiträge zu anderen Versorgungseinrichtungen angerechnet. Für Selbständige wirkt sich jeder, auch noch so kleine eingezahlte Beitrag als steuerliche Minderung des Gewinns aus.

Bei genauerer Betrachtung jedoch halten Experten eine Rürup Rente für einen Selbständigen, Freiberufler oder Gewerbetreibenden für meist nicht rentabel genug. Mit der Rürup Rente als Altersvorsorge können diese Personengruppe derzeit sechzig Prozent Ihrer Beiträge von der Steuer absetzen. Eine Steigerung auf einhundert Prozent wird bis zum Jahr 2025 erwartet. Dass ergibt bis zu 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare. Aber ging man bei den Berechnungen aus dem Jahr 2005 mit dem In Kraft setzen der Rürup Rente davon aus, das ein Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender nicht mehr als 2400 Euro im Jahr für seine Vorsorgeaufwendungen ausgibt. Bedenkt man allerdings die Kosten für Krankenversicherungsbeiträge, ist diese Summe wohl bereits überschritten.

Auch die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie neben der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, übersteiget die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen diese Zahl bei weitem. Steuerlich also eher ungünstig für die oben angesprochenen Personengruppen ist, wenn sie mit ihren Vorsorgeaufwendungen bei mehr als 2400 Euro im Jahr insgesamt liegen. Dann kann man von seinen Einzahlungen in die Rürup Rente weniger absetzten. Dabei war die Einführung der Rürup Rente damals eigentlich als Vorsorge für diese Personengruppen gedacht. Auszugehen ist davon, dass ein Selbständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler mehr als 2400 Euro Ausgaben an Vorsorgeaufwendungen im Jahr hat und hier eigentlich dann den steuerlichen Vorteil der Rürup Rente als staatliche Förderung nicht ganz nutzen kann. Des Weiteren steht die Nachgelagerte Besteuerung an. Die schrittweise Versteuerung aller Altersruhegelder wird durch das Alterseinkünftegesetz eingeleitet. Allerdings steht hier die schrittweise Steuerbefreiung der Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente gegenüber.

Zu beachten ist auch der Steuerunterschied während der Einzahlphase und der Rentenphase. In der Einzahlphase gelten die Beiträge zur Basisversorgung und können als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden. In der Rentenphase werden die Rentenleistungen, wie aber auch die gesetzliche Rente, voll versteuert.

Altersvorsorge
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