Private Haftpflichtversicherung

Auf diese Versicherung dürfen Sie nicht verzichten!

Eine private Haftpflichtversicherung schütz die Familie vor Schäden an Dritten, die mit einem finanziellen Aufwand verbunden sind. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Familienversicherung, bei der Kinder bis zum Beginn einer Berufsausbildung mit über die Eltern versichert sind. Sie bietet einen Schutz vor Schadensersatzforderungen und deckt Personen- und Sachschäden bis zu einer festgelegten Deckungssumme, die zumeist zwischen 10 und 50 Millionen Euro liegt, ab. Der Versicherungsnehmer ist in seiner Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer, nicht aber als Fahrzeugführer versichert. Bei Personenschäden zahlt die Versicherung beispielsweise Schmerzensgeld im Falle einer Körperverletzung, Berufsausfallgeld, Heilbehandlungskosten und Kosten für die berufliche Rehabilitation. Die Kosten für die Beiträge einer Privathaftpflichtversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Der Umfang einer Privathaftpflichtversicherung ist komplex. So deckt sie Schadensfälle bei Mietsachschäden, beispielsweise der Badkeramik, an Türen, Wänden oder Fußböden. Mietsachschäden beziehen sich nicht auf bewegliche Sachen wie Einrichtung durch Möbel, Elektro- oder Gasherd. Eingeschlossen sind auch Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen in einer Ferienwohnung oder einem Hotel und Abwasserschäden. Abwasserschäden bedeuten häusliches Abwasser, welches eine mindere Brauchbarkeit vorweist, beispielsweise das Spülwasser des Wasserkastens bei der Toilette. Auch Schlüsselschäden von privaten Schlüsseln sind meist mitversichert. Weiterhin bietet die private Haftpflichtversicherung einen Forderungsausfall inklusive Rechtsschutz. Dieser Forderungsausfall tritt in Kraft, wenn ein Schädiger nicht versichert ist und auch finanziell nicht in der Lage ist, den entstandenen Schaden zu begleichen. so dass die Forderungen des Versicherungsnehmers in diesem Fall offen bleiben.

Weiterhin schützt eine Privathaftpflicht bei Vermietungen von Wohnraume und Garagen zu privaten Zwecken. Auch ein Eigenheim, welches allerdings durch den Versicherungsnehmer selbst genutzt werden muss, sowie eine Bauherrenhaftpflicht sind in den meisten Versicherungen mit einbezogen. Eine Bauherrenhaftpflicht ist nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft Teil der Privathaftpflicht. Eine Baustelle stellt eine Gefahrenquelle für den Bauherren selbst und andere dar. Die Sorgfaltspflicht liegt somit beim Bauherren. Beispielsweise können Autos oder Personen durch herabstürzende Baumaterialien getroffen werden. Daher bietet sich der Einschluss einer Bauherrenhaftpflicht in die Privathaftpflicht zumindest während der Bauphase unbedingt an. Aus dem Schadensfall heraus fallen Schäden bei geliehenen Sachen von Verwandten oder Freunden, Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich begangen hat, sowie auch Schäden unter den Mitversicherten gegeneinander, beispielsweise beschädigt das mitversicherte Kleinkind die Brille der Mutter, dieser Schaden fällt dann nicht unter die Private Haftpflicht. Auch Geldstrafen oder Bußgelder sind nicht im Umfang der Versicherung enthalten.

Die meisten Versicherungsgesellschaften haben die Klausel der Bagatellschäden in ihre Verträge mit einbezogen. Dies bedeutet, dass eine Übernahme der Kosten für einen Kleinschaden, genannt Bagatellschaden, erst ab einer bestimmten festgelegten Höhe übernommen wird. Liegt der Schadensbetrag unter dieser Grenze, muss der Versicherungsnehmer den Schaden aus seiner Privatbörse bezahlen. Auch Gefälligkeitsschäden, wie die Hilfe beim Umzug, wobei der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht, sind grundsätzlich nicht mitversichert.

Altersvorsorge
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