Schadensabdeckung KFZ Haftpflichtversicherung

Zu der Schadensabdeckung einer KFZ Haftpflichtversicherung gehört natürlich der Schutz des Fahrzeughalters, des Fahrers sowie der Beifahrer durch die Versicherung. Zur Schadensabdeckung gehören bei Personenschäden beispielsweise die Heilungskosten oder eine Rentenzahlung bei Invalidität. Auch die Sachschäden, wie die Reparatur beteiligter Fahrzeuge oder eine Schmerzensgeldzahlung wird durch die Versicherung übernommen. Personenschäden sind bis zu einer im Versicherungsvertrag festgelegten Summe, meist in Millionenhöhe, abgedeckt. Bei Sachschäden sollte die Deckungssumme unbegrenzt sein. Fakt ist allerdings, das die KFZ Haftpflichtversicherung keine Kosten übernimmt, wenn sich herausstellt, dass der Fahrer den Unfall durch beispielsweise alkoholisiertes Fahren oder nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug selbst verschuldet hat.

Als Zusatzversicherung zur Haftpflichtversicherung bietet sich die Teilkaskoversicherung an. Sie ist eine freiwillige Versicherung, die das versicherte Fahrzeug zusätzlich gegen Diebstahl, Brandschäden, Glasbruch, Unfälle mit Haarwild, allerdings mit der Beschränkung, das das Fahrzeug bei dem Unfall in Bewegung war, und gegen Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung absichert. Eine Teilkaskoversicherung wird ohne Selbstbeteiligung oder mit der Auswahl von 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro angeboten. Die Selbstbeteiligung hat der Versicherungsnehmer in jedem Falle selbst zu zahlen. Weiterhin bietet sich, grade für Neuwagen, eine Vollkaskoversicherung an. Mit dieser Versicherung sind auch Schäden durch Eigenverschulden abgedeckt, sowie alle Schäden der Teilkaskoversicherung. Auch die Vollkaskoversicherung bietet eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1000 Euro oder ohne Selbstanteil an. Je nach Wahl der Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich die Prämienhöhe, je höher der Selbstanteil, desto niedriger die Prämie.

Auch eine Insassenunfallversicherung erhöht die Schadensabdeckung durch die Versicherung. Diese Form der Versicherung deckt die Kosten ab, wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist, wie bei einer Fahrerflucht, oder wenn der Unfallgegner finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu regulieren. Weiter für die Schadensabdeckung vorgesehen ist der KFZ Auslandsschutz. Vor allem für Geschäftsleute, die viel im Ausland unterwegs sind, bietet diese Zusatzversicherung Schutz bei Diebstahl, unterstützt bei Gerichtsverfahren im Ausland und übernimmt die Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer und dessen Familie.

Eine neue Art der Zusatzversicherung zur KFZ Haftpflicht Versicherung ist die Fahrerschutz Versicherung. Sie übernimmt Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbst verursacht hat oder auch wenn der Unfallgegner unbekannt ist. Diese Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Hilfe im Haushalt, Umbaumaßnahmen oder Hinterbliebenenrente. Die Fahrerschutz Versicherung erbringt ihre Leistung nach dem tatsächlichen Schadensumfang.
FinanzTest
"Herbstzeit ist Wechselzeit: Wer seine Autoversicherung bis zum 30. November kündigt, kann ab 1. Januar zu einer günstigen Versicherung wechseln. Ersparnis: Oft mehrere hundert Euro im Jahr."
Finanztest (11/2007)