Rückkehr in die Gesetzliche
Voraussetzung für die Rückkehr in die Gesetzliche ist eine Mitgliedschaft in der GKV von mindestens 90 Prozent in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens, wobei es sich um ein Gesetz handelt. Dennoch hat man mehrere Möglichkeiten um als Rentner (der in der PKV versichert ist) zurück in die GKV zu wechseln, was im Endeffekt völlig legal ist.Dies betrifft unter anderem private versicherte die sehr gut verdienen und deren Gehalt spätestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt in dem diese Personen in Rente gehen wollen, so gering halten (wie z.B. durch geringere Arbeitszeiten), das diese unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, bzw. liegen, denn dann werden diese Personen krankenpflichtversichert. Diese Möglichkeit, bzw. Variante können aber nur Personen nutzen, die sich noch nie zuvor von der Versicherungspflicht haben befreien lassen.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, wenn der jeweilige Arbeitnehmer sich spätestens zwölf Monate vor Beginn der Rente arbeitslos melden würde. Denn der Bezug des Arbeitslosenentgelts begründet eine Pflichtversicherung in der GKV. Zu guter letzt, kann man sein Arbeitsverhältnis beenden, wenn der Ehepartner in der GKV versichert ist, denn damit würde man automatisch (kostenlos) bei dem Ehepartner mitversichert werden, dies würde in den Bereich "Familienversichert" fallen und erfolgt ohne weitere Probleme. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Varianten die völlig legal sind, so dass man nichts weiter zu befürchten hat.