Riester Zulagen
Ab wann gibt es wie viele Zulagen?
Bei der Riester-Rente wird zwischen verschiedenen Zulageformen unterschieden. Jeder förderberechtigte Erwachsene mit eigenem Riester-Vertrag erhält die sogenannte Grundzulage. Beginnend mit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 wurde diese jährlich erhöht.In den Jahren 2006/2007 betrug sie 114 Euro. Zum Jahr 2008 wird sie letztmalig erhöht und beträgt dann 154 Euro. Kinderzulagen werden je Kind gewährt. Sie werden in den Riester-Vertrag desjenigen eingezahlt, auf dessen Namen auch die Kindergeldzahlungen erfolgen. Im Zeitraum 2006/2007 betrugen die Kinderzulagen je Kind 138 Euro.
Ab 2008 wird die Kinderzulage auf 185 Euro je Kind erhöht. Die staatlichen Zulagen werden nur geleistet, wenn eigene Beiträge in die Riester Rente einbezahlt werden. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Förderung ist die Zahlung der notwendigen Mindesteigenbeiträge. Ab dem Jahr 2008 ist die Höhe des Mindesteigenbeitrags auf vier Prozent des Einkommens festgeschrieben. Die Zulagen sind in diesen vier Prozent enthalten. Das maßgebliche Einkommen dafür ist der rentenversicherungspflichtige Verdienst des Vorjahres. Seine Höhe wird in der jährlichen Meldung des Arbeitgebers an die Sozialversicherung genannt.
Alternativ findet man den Wert in der Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember. Nach oben wird die Höhe des Eigenbeitrags durch die maximal steuerlich absetzbare Grenze für den Abzug von Sonderausgaben beschränkt. Ab 2008 liegt diese Grenze bei 2100 Euro.
Aufwendungen, die diesen Betrag überschreiten, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Zudem fallen für die über der förderfähigen Grenze liegenden Beiträge bei späteren Rentenzahlungen in voller Höhe Steuern an. Wer es sich also leisten kann mehr als vier Prozent seines Einkommens zusätzlich zu sparen, sollte dafür auf alternative Formen der privaten Altersvorsorge ausweichen.
