Riester Rente
Renditestarke Altersvorsorge durch staatliche Förderung
Die Riester Rente ist ein Sonderfall der privaten Rentenversicherung und ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer in 2007 zwei Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge gespart hat, bekommt zusätzlich vom Staat 114 Euro (Ehepaar doppelt) plus 138 Euro pro Kind.| Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich! |
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Sowohl Grundzulagen als auch Kinderzulagen müssen jährlich beantragt werden. Am einfachsten wird dies geregelt, wenn man dem Versicherer eine Vollmacht zur Antragstellung erteilt. Die Zulagen werden direkt an den Versicherer überwiesen und dem Sparvertrag gutgeschrieben. Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist die Angabe der Sozialversicherungsnummer im Vertrag. Sofern eine Sozialversicherungsnummer nicht vorhanden ist, muss eine Zulagennummer beantragt werden. Diese kann direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erteilt werden.
Etwa drei Monate vor Rentenbeginn, sollte man die Auszahlung der Riester-Rente beantragen. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten. Parallel dazu muss der Anbieter mit einem Teil des Vermögens für den Vertragsinhaber eine Rentenversicherung abschließen, damit eine Rentenzahlung bis an das Lebensende gewährleistet ist. Das Kapital aus der Riester Rente ist vererbbar. Bei Tod des Anlegers kann das Vermögen inklusive der Zulagen und Steuervorteile auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Soll das Kapital an Kinder oder andere Erben gelangen, so müssen diese die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen. Außerdem müssen Gewinne aus dem Kapitalvermögen versteuert werden. Für viele Anleger von Bedeutung ist der Einschluss einer Hinterbliebenenrente in den Riester-Vertrag. Eine solche zusätzliche Versicherungsleistung verringert die späteren Auszahlungsbeträge, doch können auf diese Weise nahe Angehörige finanziell abgesichert werden.
