Riester Rente

Renditestarke Altersvorsorge durch staatliche Förderung

Die Riester Rente ist ein Sonderfall der privaten Rentenversicherung und ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer in 2007 zwei Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge gespart hat, bekommt zusätzlich vom Staat 114 Euro (Ehepaar doppelt) plus 138 Euro pro Kind.
In 2008 können 3% des Brutto-Jahresgehaltes gespart werden. Die Förderbeträge werden ebenfalls erhöht. Das sind dann 4 Prozent die gespart werden. Die Riester Produkte sind insbesondere bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll.

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Wer sich für eine Riester-Rente als private Altersvorsorge entscheidet, muss zunächst mit einem Anbieter seiner Wahl einen Sparvertrag abschließen. Das Versicherungsunternehmen oder das Finanzinstitut informieren den Sparer regelmäßig über die Entwicklung der Anlage. Die Informationen beinhalten Aussagen zur Höhe des angesparten Kapitals, den gewährten Zulagen und den Wertsteigerungen des Produkts. Entspricht die Wertentwicklung nicht den Vorstellungen des Anlegers, so kann dieser zu einem anderen Produkt wechseln.

Sowohl Grundzulagen als auch Kinderzulagen müssen jährlich beantragt werden. Am einfachsten wird dies geregelt, wenn man dem Versicherer eine Vollmacht zur Antragstellung erteilt. Die Zulagen werden direkt an den Versicherer überwiesen und dem Sparvertrag gutgeschrieben. Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist die Angabe der Sozialversicherungsnummer im Vertrag. Sofern eine Sozialversicherungsnummer nicht vorhanden ist, muss eine Zulagennummer beantragt werden. Diese kann direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erteilt werden.

Etwa drei Monate vor Rentenbeginn, sollte man die Auszahlung der Riester-Rente beantragen. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten. Parallel dazu muss der Anbieter mit einem Teil des Vermögens für den Vertragsinhaber eine Rentenversicherung abschließen, damit eine Rentenzahlung bis an das Lebensende gewährleistet ist. Das Kapital aus der Riester Rente ist vererbbar. Bei Tod des Anlegers kann das Vermögen inklusive der Zulagen und Steuervorteile auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Soll das Kapital an Kinder oder andere Erben gelangen, so müssen diese die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen. Außerdem müssen Gewinne aus dem Kapitalvermögen versteuert werden. Für viele Anleger von Bedeutung ist der Einschluss einer Hinterbliebenenrente in den Riester-Vertrag. Eine solche zusätzliche Versicherungsleistung verringert die späteren Auszahlungsbeträge, doch können auf diese Weise nahe Angehörige finanziell abgesichert werden.
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