Regelung der Gesundheitsreform
Die Regelungen der Gesundheitsreform schreiben unter anderem vor, dass der Zahnersatz mit einem separaten Beitrag versichert werden muss (Pflichtversicherung). Dieser Beitrag ist vom Versicherten alleine zu tragen. Der komplette Wegfall des Leistungsanspruchs auf Brillen und Kontaktlinsen. Darüber hinaus gibt es Sehhilfen nur noch bis zum 18. Lebensjahr oder bei einer schweren Sehbehinderung.Des Weiteren wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 Prozent erhoben, mindestens jedoch 5 Euro aber maximal 10 Euro. Des Weiteren die allerseits bekannte Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal. Der komplette Wegfall des Leistungsanspruchs der nicht Verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Auch die höhere Eigenbeteiligung im Krankenhaus wird hier geführt. Auch die bekannten und gewohnten Leistungen, wie z.B. Entbindungsgeld, Sterbegeld, oder auch Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen fallen komplett weg. Darüber hinaus sind es höhere Beiträge auf die Vorsorgebezüge oder auf das Alterseinkommen, die aus selbstständiger Tätigkeit, wie z.B. von pflichtversicherten Rentnern kommen, werden mit dem vollen Beitragssatz berechnet.
Aber auch das Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfen oder Krankengeld eines Kindes werden von Steuermitteln finanziert. Dies alles sind Punkte die von der Gesundheitsreform vorgeschrieben werden und an die man sich natürlich dem entsprechend halten, bzw. denen man sich fügen muss.