Rechtsschutz Versicherung
Gehen Sie kein Risiko ein!
Der Rechtsschutz ist ein Prinzip des Rechtsstaates. Hier gilt der Grundsatz, dass der Staat jedem einzelnen Bürger die Möglichkeit geben muss, seine Rechte zu erlangen und gegen andere durchzusetzen. Das kann mit Hilfe der Behörden und Gerichte geschehen. Dafür ist der einzelne Bürger aber auch dazu verpflichtet, Hilfe von Seiten des Staates zur Durchsetzung seiner Rechte in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es die Vorgänge der Klageerhebung oder der Zwangsvollstreckung, um nur zwei Beispiele für solche staatlichen Hilfen zu nennen. Der Staat besitzt hier ein so genanntes Gewaltmonopol, das das althergebrachte Faustrecht und die Durchsetzung der Rechte mittels dieses Rechtes verhindern soll. Der Einzelne darf sich in bestimmten Fällen aber auch selbst schützen, was durch Notwehr und Notstand geschieht. Das Recht auf Rechtsschutz ist in Artikel 19, Absatz 4 des Grundgesetzbuches geregelt. Außerdem wurde in Artikel 103 des Grundgesetzes der Anspruch des einzelnen Menschen auf rechtliches Gehör festgeschrieben.Dennoch gibt es Beschränkungen im Rechtsschutz. Diese Beschränkungen dürfen vom Gesetzgeber aufgrund des Prinzips des Rechtsstaates vorgenommen werden. Gerechtfertigt wird die Einschränkung durch die zu wahrende Effektivität des Rechtsschutzes, denn die Justiz wäre ohne diese Effektivität nicht mehr handlungsfähig. Einschränkungen im Rechtsschutz der Bürger sind aber immer minimal zu halten. Der Rechtsschutz, der durch den Weg der Klageerhebung erreicht werden kann, wird lediglich durch die Sachurteilsvoraussetzungen eingeschränkt. Es wird ein Vorverfahren durchgeführt, um zum Einen die Auslastung der Gerichte zu gewährleisten, zum Anderen aber auch die Zuständigkeiten und Streitgegenstände zu verteilen. Jeder, der den Rechtsschutz in Anspruch nehmen möchte, muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen, hier gilt der so genannte Vertretungszwang.
Eine weitere Beschränkung des Rechtsschutzes ist das Rechtsschutzbedürfnis. Diese Bezeichnung besagt, dass der Bürger ein berechtigtes Interesse daran hat, seine Rechte durchzusetzen, was mit Hilfe des Staates geschehen soll. Ist das Rechtsschutzbedürfnis nur unzureichend vorhanden, so wird eine Klage gegebenenfalls abgewehrt. Teilweise wird im Vorfeld der Klage eine Beschwerde verlangt, bleibt diese aus, so wird der Klage meist nicht stattgegeben. Der staatliche Rechtsschutz kann ohnehin nicht immer sofort in Anspruch genommen werden. Oft muss schon im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens von den so genannten außergerichtlichen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht werden. Ein Beispiel dafür ist das Einleiten eines Widerspruchverfahrens, wenn ein Bürger einen behördlichen Bescheid zugestellt bekommen hat und mit diesem nicht einverstanden ist. Er kann dann nicht sofort vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben, sondern muss erst einmal einen schriftlichen Widerspruch zu dem vorliegenden Bescheid einreichen. Erst durch Einhaltung des korrekten Rechtsweges kann der Rechtsschutz gewährleistet werden. Solche außergerichtlichen Verfahren sind zum Beispiel auch die Dienstaufsichtsbeschwerden, die Eingaben oder Petitionen, die teilweise eingereicht werden. Hierbei soll stets eine Überprüfung des Handelns einer Behörde erreicht werden.
Die Beschränkungen im Strafrecht unterliegen sehr strengen Anforderungen, denn ein Handeln hier soll den Bürger vor schweren Eingriffen in seine grundrechtlich verankerten Rechte schützen. Um das finanzielle Risiko des Rechtsschutzes abzudecken, wurde die Rechtsschutzversicherung eingeführt, die je nach Vertragsgestaltung verschiedene Bereiche des täglichen Lebens schützt oder eine Kombination verschiedener Punkte darstellt.