Probleme Berufsunfähigkeit
Wenn es zu Problemen kommt, sichert Sie die BU ab.
Hauptprobleme bei der Berufsunfähigkeit stellen sich schon durchaus manchmal bereits vor Vertragsbeginn. Viele Interessenten sind von einigen Unternehmen aufgrund deren ausgeübtem Beruf schon nicht gewollt. Oder aber der derzeitige Gesundheitsstatus lässt die gewünschte Vertragsgestaltung nicht zu. Hier ist darauf zu achten, wie die Versicherer mit solchen Problemen umgehen. So werden z.B. Kunden Verträge mit Ausschlüssen angeboten, die im Schadensfall genau die Berufsunfähigkeit begründen können.In solchen Fällen ist die Akzeptanz eines etwaigen Zuschlages für das bestehende Risiko des Berufes oder auch einer bestehenden Erkrankung die bessere Wahl. Eine ehrliche und aufrichtige Auskunft über alle relevanten Umstände zur Beurteilung des Risikos für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind für den Kunden ein absolutes Muss. Hat er doch ansonsten im Leistungsfall nur unnötige Schwierigkeiten und Probleme zu erwarten, wenn sich herausstellt, dass einiges nicht so ganz ausführlich bei Antragsaufnahme besprochen wurde.
Das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag anfechten oder sogar davon zurücktreten. Daher gilt, besonders aufpassen bei der Erstellung des Vertrages, damit keine chronische Bronchialerkrankung als normale Erkältung abgetan wird. Ein weiteres Problem besteht zwischen den älteren und neueren Verträgen im Bereich der Berufsunfähigkeit. Hier geht es um die Verweisbarkeit des Versicherten im Schadensfall.
Während bei neuen Verträgen fast ausschließlich nur noch der zuletzt ausgeübte Beruf des Kunden, und die Möglichkeit der weiteren Ausübung dessen eine Rolle spielt, kann der Kunde bei älteren Verträgen durchaus auf andere Berufe, die aber dem zuletzt ausgeübten nahe liegen müssen, verwiesen werden. Das Risiko, einen solchen Beruf aber dann auch zu finden, liegt beim Versicherungsnehmer. Außerdem müssen bei jedem Fall von möglicher Berufsunfähigkeit Gutachten erstellt werden um den Grad der Beeinträchtigung und die voraussichtliche Dauer für die Entscheidungsfindung der Versicherungsunternehmen festzulegen.
In diesen Gutachten werden aber immer noch häufig Kriterien des Sozialrechts angewandt, die mit denen des privatrechtlichen Berufsunfähigkeitsrechts nichts oder nur wenig gemeinsam haben. Der Kunde muss in einem solchen Schadensfall dem Versicherer also sehr genau Einblick in seinen beruflichen Alltag geben, gerade bei Berufen, die für Außenstehende nicht immer gleich leicht zu durchschauen sind. Eine Freistellung durch den Arzt oder ein entsprechendes Amt sind demnach nicht gleichzeitig Bindend für den Eintritt der Versicherung bei Berufsunfähigkeit.