Private Haftpflichtversicherung

Auf diese Versicherung dürfen Sie nicht verzichten!

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Die privaten Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und dessen Familie, ledige Kinder bis zum Ende ihrer Erstausbildung, rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen der gesetzlich geregelten Schadenersatzpflicht lt. § 823 BGB. Der Schutz wird u.a. auch gewährt, wenn Eltern ihre spielenden Kinder nicht genügend beaufsichtigt haben. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens, maximal bis zu der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme, für Personen- und Sachschäden. Schäden, die dem Versicherten durch unversicherte Dritte zugefügt werden, können durch die sogenannte Forderungsausfalldeckung an den Versicherten beglichen werden. Der Schutz gegen unberechtigte Forderungen an den Versicherten begrenzt sich auf einen passiven Rechtsschutz.

Der Versicherungsnehmer einer privaten Haftpflichtversicherung genießt 24 Stunden am Tag die Gewissheit, gegen die Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gefeit zu sein. Neben dem Versicherten sind auch unverheiratete volljährige Kinder, bis zum Ende ihrer Ausbildung oder Studiums, und Ehepartner, sowie im Vertrag genannte Lebensgefährten eingeschlossen. Der Höchstbetrag der erstattet wird, ergibt sich aus dem Vertragstext und kann auch auf eine beliebige Höhe erweitert werden. Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls abgesichert, für den Fall, dass im Schaden durch Dritte entsteht, die für den Schaden aufgrund einer nicht vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung oder Vermögen, nicht aufkommen. Ein zusätzlicher Schutz wird durch den passiven Rechtsschutz gegen unberechtigte Forderungen zu Lasten des Versicherten gegeben.

Für die Folgen von Beschädigungen am Eigentum oder an Personen, muss der Verursacher haften und ist in voller Höhe schadenersatzpflichtig. Einen rund um die Uhr Schutz bietet die private Haftpflichtversicherung ihren Kunden, zur Deckung der Kosten bei Schadensforderungen. Diese Sicherheit umfasst den Versicherten, Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung ebenso, wie Ehegatten oder Lebensgemeinschaften. Die Deckungssumme ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und bietet im Umkehrschluss auch eine Sicherung für den Kunden. Die Sicherung kommt zum Tragen, wenn der Kunde geschädigt wurde und der Verursacher keine Zahlung leisten kann. Die private Haftpflichtversicherung bietet ihren Kunden auch Schutz gegen unberechtigte Forderungen in Form eines passiven Rechtsschutzes.

Altersvorsorge
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