Pflegestufen

Welche und wieviele Pflegestufen gibt es?

Die Entlastung der gesetzlichen Kassen sieht vor, die Pflegebedürftigkeit von alten Menschen in sogenannte Pflegestufen einzuteilen, um einen korrekten und tatsächlich benötigten Hilfebedarf zu erfüllen. Dabei soll es sich aber auch um pflegerischen Bedarf handeln, der sich aus dem Gesundheitszustand der Person ergibt und der nicht in der reinen Tätigkeit einer Haushaltshilfe besteht. Zwar darf hier ein kombinierter Bedarf vorliegen, grundsätzlich sollte aber der Pflegebedarf der entsprechenden Person im Vordergrund stehen.

Bei der Pflegestufe I werden mindestens 90 Minuten für die tägliche Pflege veranschlagt, wobei auf die Grundpflege nicht mehr als 45 Minuten entfallen dürfen. Die Grundpflege muss dabei mindestens einmal täglich mit Hilfe stattfinden oder in zwei pflegerische Verrichtungen in der Körperpflege, der Ernährung oder aber der Mobilität stattfinden. Auch mehrfache Hilfe pro Woche bei der Hauswirtschaft ist Bedingung, um die Pflegestufe I zu erreichen. Die Pflegestufe II sieht eine grundsätzliche Pflegezeit von täglich 180 Minuten vor. Hierbei ist es zudem erforderlich, dass die zu pflegende Person mindestens dreimal täglich und auch zu unterschiedlichen Zeiten Hilfebedarf hat und weiterhin mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Erledigung bedarf.

Die durchschnittliche Zeit für den Hilfebedarf muss bei drei Stunden täglich liegen. Der Aufwand für pflegerische Tätigkeiten muss einem durchschnittlichen Zeitaufwand von durchschnittlich 2 Stunden täglich betragen. Wichtig für die Pflegestufe II ist dabei, dass der pflegerische Aufwand deutlich höher sein muss als die Hilfeleistungen, die im Haushalt anfallen. Bei der Stufe III besteht der Pflegebedarf grundsätzlich rund um die Uhr. Der Pflegebedürftige in der stufe III hat dementsprechend auch nachts Hilfebedarf und die Pflegeperson muss sich praktisch rund um die Uhr im Umfeld der zu pflegenden Person befinden.

Auch der hauswirtschaftliche Aufwand findet bei der Pflegestufe III Einfluss, denn dieser muss neben der pflegerischen Tätigkeit von der Pflegeperson mehrfach pro Woche erbracht werden. Der Hilfebedarf in hauswirtschaftlicher und sonstiger Hinsicht muss dabei bei rund 5 Stunden pro Tag liegen. Der pflegerische Aufwand muss 4 Stunden täglich in reiner Pflegearbeit betragen – unabhängig von der Anwesenheitsverpflichtung, die sich aus Hilfebedarf in der Zwischenzeit ergibt.

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