Pflegebedürftig
Wer ist pflegebedürftigt und braucht Hilfe?
Die Pflegeversicherung tritt mit Geldleistungen immer dann ein, wenn eine offiziell ermittelte Pflegestufe erreicht ist. Der pflegebedürftige Mensch wird hinsichtlich seiner eigenen körperlichen Möglichkeiten in eine der drei Pflegestufen eingeordnet und erhält im Rahmen dieser Pflegebedürftigkeit finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung. Für Angehörige ist es dabei wichtig zu wissen, dass auch sie als pflegende Personen einen Anspruch aus den finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung haben. So können ältere Leute, auch wenn sie im Alter nicht ernsthaft erkranken, sondern einfach nur aufgrund fortschreitender Gebrechlichkeit möglicherweise ohne größere finanzielle Einbußen im Haushalt von Kindern oder anderen pflegenden Personen verbleiben und nicht in einem Alterswohnheim untergebracht werden. Die Pflegeversicherung leistet nämlich nicht nur im Krankheitsfalle, sondern auch bei fortschreitender Unselbständigkeit, die das Alter mit sich bringt.Die Leistungen der privaten Pflegeversicherungen bestehen in ihrem Grundsatz darin, Kosten abzufangen, die sich aus der Krankheit oder sonstigen Pflegebedürftigkeit im Alter ergeben. So kann die häusliche Pflege durch Dienstleister oder aber die Angehörigen ebenso finanziell unterstützt werden wie die stationäre Pflege, die in einem Alterswohnheim gewährleistet wird. Die monatlichen Beträge, die für eine Pflegebedürftigkeit bzw. die Kosen aus der Pflege gewährt werden, richtigen sich dann nach der sogenannten Pflegestufe, die in drei Kategorien eingeteilt wird. Für diese Pflege werden monatliche Geldbeträge bereitgestellt. Wird die Pflege durch Angehörige gewährleistet, so ist ein regelmäßiger Besuch, der einer Sicherung der Pflegequalität dient, zu erwarten. Zudem wird in diesem Rahmen eine Beratung angeboten, die der Sicherung der pflegerischen Versorgung dient. Dabei wird von den zuständigen Behörden betont, dass es sich hierbei nicht um eine Kontrolle, sondern um eine Unterstützung handelt.
Die Besuche finden mit der Erhöhung der Pflegestufe häufiger statt. Aber auch die Kombivariante von häuslicher Pflege durch Angehörige und den Einsatz eines häuslichen Pflegedienstes sieht die Pflegeversicherung bei der Gewährung der Leistungen vor. Die teilstationäre Pflege und die daraus resultierende finanzielle Leistung gehört ebenso zum Leistungspaket der Pflegeversicherung, die in diesem Falle die Kosten für ausschließlich nächtliche oder tageweise Pflege trägt, während die andere Zeit vom Pflegebedürftigen im heimischen Bereich verbracht wird. Übernimmt ein Verwandter die Pflegeleistung, so wird die soziale Absicherung der pflegenden Person hinsichtlich der Renten- und Unfallversicherung übernommen, sofern die Person nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig ist und auch keine Altersrente bezieht. Auch eine vierwöchige Urlaubszeit der Pflegeperson wird von der Pflegeversicherung getragen und in dieser Zeit werden finanzielle Mittel für eine Ersatzpflegekraft gestellt. Insgesamt sieht die Pflegeversicherung eine Versorgung einer pflegebedürftigen Person vor, die ohne die finanzielle Belastung von öffentlichen Kassen oder Verwandten gewährleistet werden sollte. Die Kombination der Pflege kann dabei in Absprache mit dem Leistungsträger individuell gestaltet werden.