Lebensversicherung
Altersvorsorge mit hohen Renditen.
In der heutigen Zeit gibt es sehr viele Gründe, eine private Lebensversicherung abzuschließen. Oftmals wird die private Lebensversicherung schon im Kindesalter für den Nachwuchs abgeschlossen, sei es in Form einer Ausbildungsversicherung, hier wird zu einem bestimmten Datum eine bestimmte Summe ausbezahlt, so ermöglicht man den Kindern einen guten Start ins Berufsleben, oder aber in Form einer Aussteuerversicherung, auch hier wird der Betrag bei der Hochzeit oder einem festen Datum fällig. Es gibt aber auch viele andere Gründe, um eine private Lebensversicherung abzuschließen. Dies sind, unter anderem, die persönliche Absicherung im Alter, hier kann man einen Tarif wählen, der ab dem 65. Lebensjahr, eine laufende Auszahlung, in Form von einer Rente, garantiert. Viele verwenden die private Lebensversicherung auch als Absicherung bei Krediten oder als Sicherheit bei größeren Anschaffungen, oder einfach nur, um seine Familien abzusichern.Ein weiterer, ganz wichtiger grund zum Abschluß einer Lebensversicherung ist die Erhöhung der, zu erwartenden Rente. Nachdem die Rentenversicherung schon mehrmals gekürzt wurde, bedingt durch die demographische Entwicklung der Bevölkerung ( d.h. es gibt immer mehr Rentner und zu wenig aktive Beitragszahler), ist es notwendig, seinen Rentenanspruch selbst in die Hand zu nehmen. Besonders da in der heutigen Zeit nicht einmal mehr gewährleistet wird, ob es in späteren Jahren überhaupt noch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt.
Wie verhält es sich heute mit den Gesundheitsfragen beim Abschluß einer privaten Lebensversicherung? Oftmals bieten Versicherungsunternehmen Verträge ohne Gesundheitsfragen an, dies sollte jedoch genauestens überprüft werden. Anhand von Gesundheitsfragen ermittelt die Versicherung unter anderem die Höhe der Beiträge. Hier wird speziell nach bestehenden Krankheiten bzw. Leiden gefragt und ob der Versicherungsnehmer regelmäßige Medikamente einnehmen muß. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonst die Gefahr besteht, dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Man hörte in der Geschichte das erste Mal von einer Art Versicherung im antiken Rom. Hier gab es sogenannte Vereine, die Beerdigungskosten übernahmen und die Hinterbliebenen finanziell unterstützten. Die private Lebensversicherung, die der heutigen Form schon sehr ähnlich war, entstand bereits im späten 17. Jahrhundert, sie diente allerdings anfangs nur Kaufleuten oder Schiffseignern als Handelsversicherung. Diese entstand im Lloyds Coffee House, dem Vorläufer der heutigen Lloyds Versicherungen. Die Lebensversicherung, die wir heute kennen, entstand ca. 1762 in London, hier wurden bereits altersabhängige Beiträge gezahlt. Auf dieser Grundlage entstand im 19. Jahrhundert dann in Deutschland die Sterbekasse, aus der sich dann 1827 die Lebensversicherung entwickelte. Die ersten Vertäge wurden von der Gothaer Versicherung verkauft.
Der Versicherungsvertrag einer privaten Lebensversicherung wird zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen, er besteht aus dem Antrag und der Annahmeerklärung der Versicherung, die in Form einer Versicherungspolice an den Kunden übersandt wird. Diese Police enthält auch alle, im Vertag bestimmten Klauseln, sowie die AGB s der Versicherung. Von diesem Zeitpunkt an haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen. Die Versicherungsbeginn richtet sich nach drei Kriterien, das ist der Zeitpunkt, ab dem Beiträge entrichtet werden, hier spricht man vom technischen Beginn. Der sogenannte rechtliche Beginn ist ab der Annahme des Vertags, vom materiellen Beginn spricht man beim Eingang des ersten Beitrags. Bei einem Lebensversicherungsvertrag spielen drei Personen eine Rolle, der Beitragszahler, die bezugsberechtigte Person und die versicherte Person, wobei der Beitragszahler und die versicherte Person oftmals ein und derselbe ist, die bezugsberechtigte Person aber frei gewählt werden kann.
Im Vertrag der privaten Lebensversicherung müssen die Beiträge und sämtliche Leistungen im Erlebens- oder im Todesfall, festgelegt werden. Auch die Rückkaufswerte müssen vereinbart sein. Dies ist insofern wichtig, als dass die Lebensversicherung mit zu den Versicherungen mit den längsten Laufzeiten gehört und somit auch zu den, die am häufigsten gekündigt werden, da sich oftmals die Lebensumstände des Versicherungsnehmers ändern. Hat man beim Vertragsabschluß noch eine bestimmte monatliche Summe zur Verfügung, so kann das nach einigen Jahren ganz anders aussehen. Auch dieser Fall muß im Vertrag der Lebensversicherung geklärt sein (z.Bsp. Beitragsfreistellung).
Die Kriterien, die bei einer Annahme eines Antrags eine wichtige Rolle spielen, sind in der Hauptsache geschlechtsspezifisch, von der Gesundheit abhängig und vom Alter. Da man in der Regel davon ausgeht, dass Frauen älter werden als Männer und auch gesundheitlich angeschlagener sind, liegt die Höhe der Beiträge bei Frauen meist höher als bei Männern. Der Beitrag wird auch mit zunehmendem Alter immer höher angesetzt. Über den Gesundheitszustand des Antragstellers machen sich die Versicherungsgeber meist anhand von Gesundheitsfragen ein Bild. Die Antworten der Fragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß sein und, wenn gewünscht, auch von einem Arzt belegbar sein. Bei bestehenden Krankheiten, liegt es an der Versicherung, den Antragsteller aufzunehmen oder nicht, das hängt meist von der Schwere der Erkrankung ab.