Krankenzusatzversicherung

Komfortschutz jetzt auch für gesetzlich Versicherte!

Wer heute trotz der zahlreichen Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen optimal abgesichert sein möchte und nicht auf den Restkosten sitzen bleiben möchte, sollte eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Besonders wenn es um den Bereich der Zähne geht, kann es ohne eine Krankenzusatzversicherung sehr teuer werden. Etwa 90 Prozent der Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Meisten von ihnen sind die gebotenen Leistungen der Krankenkassen nicht mehr ausreichend.
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In diesem Fall ist die Krankenzusatzversicherung eine gute Alternative, denn sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bringt den Patienten zudem noch all die Vorteile, die auch ein Privatpatient genießen darf. Es gibt inzwischen sehr viele Versicherungsgesellschaften, die unterschiedliche Arten von Krankenzusatzversicherungen so genannte Ergänzungs- oder Modultarife anbieten. Somit kann sich jeder Versicherungsnehmer für ein optimales Paket entscheiden. Hier wird zunächst zwischen den Versicherungen für die Arzt- und Heilpraktikerbehandlung und die Versicherung für die Zähne unterschieden. Entscheidet sich ein Patient für das Erste bekommt er bis zu 100 Prozent der Kosten zurück, die für eine Brille oder Kontaktlinsen anfallen. Zudem besteht dann auch bei fast allen Gesellschaften ein so genannter Auslandsschutz.

Das bedeutet, dass bei akut auftretenden Krankheiten oder auch Unfällen im Ausland die Krankenzusatzversicherung meist bis zu 100% der entstehenden Mehrkosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung übernimmt. Des Weiteren werden bei dieser Variante der Krankenzusatzversicherung bis zu 80 Prozent für Naturheilverfahren durch Ärzte und auch Heilpraktikerbehandlung übernommen. Entscheidet sich ein Patient dafür seine Krankenzusatzversicherung für den Bereich Zahnbehandlung und Ersatz abzuschließen, kann er auch hier mit enormen Vorteilen rechnen. Die meisten Gesellschaften zahlen zu den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse immer 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, wodurch im Normalfall der Rechnungsbetrag bereits völlig ausgeglichen ist.
FinanzTest
"Einzelzimmer statt Schlafsaal, Professor statt Assistenzarzt, Spezialklinik statt städtisches Krankenhaus. Wer als Kassenpatient Leistungen für Privatversicherte wünscht, kommt um eine stationäre Zusatzversicherung kaum herum."
Finanztest (08/2007)