KFZ Haftpflichtversicherung

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Bei der KFZ Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung zur Sicherung der eigenen Existenz durch Dritte. Als Unfallverursacher haftet der Fahrzeugführer in unbegrenzter Höhe, was zu einem finanziellen Ruin führen kann, wenn man als Fahrzeugführer gar nicht oder nicht korrekt versichert ist. Deshalb sieht der Gesetzgeber diese Pflichtversicherung zum Schutz eines KFZ Halters vor.

Beim Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung sollte man darauf achten, dass die Deckungssumme unbegrenzt ist. Das bedeutet eine Abdeckung von Personenschäden, üblicherweise in Höhe bis 7,5 Millionen und für Sachschäden in unbegrenzter Höhe. Bei der Zulassung eines KFZ muss der Fahrzeuginhaber neben den üblichen Unterlagen für die Anmeldung wie Personalausweis und Fahrzeugpapiere auch eine Versicherungsbestätigung, früher die Doppelkarte, beiführen. Hiermit wird der Zulassungsstelle bestätigt, dass das Fahrzeug auch ordnungsgemäß versichert ist und somit für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben werden kann.

Eine KFZ Haftpflichtversicherung ist in ganz Europa gültig. Je nach Anbieter auch innerhalb der EU. Gegen einen Aufschlag kann eine Erweiterung der gewünschten Länder mit in den Vertrag eingebunden werden. Im Europäischen Ausland gilt die IVK, die Internationale Versicherungskarte oder auch grüne Karte genannt. Sie zeigt den vorhandenen Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers an. Im Allgemeinen prüft die KFZ Haftpflichtversicherung durch die Versicherungsgesellschaft ob der Versicherungsnehmer für einen Schaden haftbar zu machen ist und übernimmt dann die Regulierung entsprechend der Modalitäten des Versicherungsvertrages.

Der Vertrag der KFZ Haftpflichtversicherung läuft grundsätzlich immer über ein Jahr. Wird keine Kündigung seitens der Versicherung oder des Versicherungsnehmers ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend wieder um ein Jahr. Um einen Versicherungswechsel in Anspruch zu nehmen, muss die Versicherung bis zum 30. November eines Jahres gekündigt sein. Ausnahme ist ein Fahrzeugwechsel, hierbei kann man die Versicherung sofort bei Abmeldung des Fahrzeuges wechseln. Hier gilt das einmonatige Sonderrecht. Möchte man eine KFZ Haftpflichtversicherung außerhalb der Frist kündigen, müssen triftige Gründe vorliegen. Diese können darin bestehen, dass die Versicherung die Vertragsbedingungen oder die Typ- oder Regionalklassen geändert hat.
FinanzTest
"Herbstzeit ist Wechselzeit: Wer seine Autoversicherung bis zum 30. November kündigt, kann ab 1. Januar zu einer günstigen Versicherung wechseln. Ersparnis: Oft mehrere hundert Euro im Jahr."
Finanztest (11/2007)