Informationen Rürup Rente

Allgemeines zur Rürup Rente

Der Abschluss einer Rürup Rente eignet sich neben den „Mittelstandsverdienern“ vor allem für Gutverdienende, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Natürlich hier auch aufgrund der hohen steuerlichen Vorteile. Der Abschluss der Altersvorsorge Rürup Rente muss, wenn man die staatliche Förderung erhalten will, in einen zertifizierten Vertrag erfolgen. Die Auszahlung des Kapitals kann nicht in einer Summe stattfinden, sondern wird nur als lebenslange Rente gezahlt.

Wichtig ist die zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Ohne eine zusätzlich abgeschlossene Hinterbliebenenversicherung fällt das Angesparte Vermögen an die Versicherungsgesellschaft, da Ansprüche aus der Rürup Rente nicht vererbbar oder übertragbar sind. Dies gilt hauptsächlich zur Absicherung des Gesetzgebers, das Angesparte Vermögen auch zur Altersvorsorge zu nutzen. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für Hinterbliebenenrente kann im Todesfall des Versicherungsnehmers der Ehepartner oder ein Kindergeldberechtigtes Kind die Rente erhalten.

Allerdings wird die Rentenauszahlung mit Beendigung der Zahlung des Kindergeldes eingestellt. Bei Ehegatten kann jedoch eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vereinbart werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise kann die Rente einen bestimmten Prozentsatz der Hauptrente, beispielsweise sechzig Prozent betragen. Auch kann die Hinterbliebenenrente einer Rentengarantiezeit nachempfunden werden. Auch die Möglichkeit, das Rentenkapital bei Beginn der Rente als Ausgangspunkt für die Hinterbliebenen Rente zu nehmen. Hierbei wird die bereits gezahlte Rente vom Kapital abgezogen und der Rest als Rente ausgezahlt.

Auch der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente ist möglich. Hierbei muss der Beitrag für die Basisrente allerdings höher bleiben als der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsrente, da sonst die steuerliche Förderung entfällt. Der Beitrag zur Altersvorsorge muss also mindestens bei einundfünfzig Prozent liegen. Hierdurch wird allerdings auch die zu zahlende Altersrente gemindert. Eine Rentengarantiezeit existiert hier nicht.

Die Rürup Rente ist weiterhin nicht pfändbar und untersteht dem gesetzlichen Schutz des Guthabens. Jedenfalls während der Ansparphase. Mit Beginn der Rentenzahlung kann bis zur Pfändungsgrenze gepfändet werden. So muss die Altersvorsorge nicht angetastet werden, wenn man in eine Insolvenz geht oder Hartz IV erhält. Die Rürup Rente darf nicht angerechnet werden und zählt zu dem Nicht verwertbaren Vermögen.

Bei eintretender Arbeitslosigkeit können die einzuzahlenden Beiträge nach Absprache mit der Bank oder Versicherung, je nach Abschlusspartner, gemindert werden, um die Zahlungen nicht einstellen zu müssen. Auch eine vorübergehende Stilllegung des Vertrages ist möglich, hier besteht die Möglichkeit, die Beiträge mit erneuter Aufnahme einer Arbeitsstelle wieder aufzunehmen. Auch erleidet man keinen Kapitalverlust durch die Auflösung des Vertrages. Die Ansprüche aus der Rürup Rente sind weiterhin nicht veräußerbar. Sie gilt unter der Vorsorge als sichere Geldanlage mit Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung durch die Versicherungsgesellschaften.

Altersvorsorge
Ein wichtiges Standbein Ihrer privaten Altersvorge sollte die sogenannte Riester Rente sein. Sparen Sie so Monat für Monat ihr Kapital für Ihr Alter an. Zusätzlich sollten Sie eine oder mehrere Geldanlagen in Betracht ziehen. Fragen Sie unsere Experten über eine individuelle Lösung für Ihre Bedürfnisse.