Informationen gesetzliche Krankenkassen
Der Basis Schutz jeden Bürgers - Die gesetzliche!
In Deutschland soll es laut Gesetz keine unversicherten Menschen geben, daher werden auch Arbeitslose bei einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert, die Beiträge werden entweder von der Agentur für Arbeit oder vom Sozialamt gezahlt. Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, beispielsweise durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, müssen die Beiträge neu berechnet werden. Scheidet eine Person aus der privaten Krankenversicherung aus, wird er in der Regel nicht wieder pflichtversichert. Nur wenn das Einkommen niedriger wurde und die betroffene Person nicht mehr berechtigt ist einer Privatkasse beizutreten kann der Arbeitgeber ihn wieder bei der GKV anmelden.Neben der Pflichtversicherung gibt es die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beizutreten. Diese Variante der Versicherung ist für alle Menschen geeignet, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse kein Anrecht auf eine Pflichtversicherung haben. Auch ein Rückwechsel von der privaten Krankenkasse ist auf freiwilliger Basis möglich, wenn die Voraussetzungen für das private Versicherungsverhältnis nicht mehr gegeben sind. Bei der freiwilligen Versicherung berechnet sich der monatliche Mitgliedsbeitrag ebenfalls am Einkommen, Personen ohne Gehalt können nur über das Sozialamt versichert werden. Wer auf die Versicherung völlig verzichtet oder seine Beiträge nicht bezahlen kann, muss im Krankheitsfalle seine Arztrechnung selbst bezahlen.
Die Familienversicherung ist für Ehepartner und Kinder einer gesetzlich versicherten Person geeignet. Ehepartner können allerdings nur dann versichert werden, wenn ein niedriges Einkommen nachgewiesen wird. Als Begrenzung gilt ein monatliches Gehalt von 355 Euro, bei einem Minijob darf der Verdienst bei 400 Euro liegen. Eigene Kinder können zunächst bis zur Volljährigkeit kostenlos mitversichert werden, ist das Kind nicht berufstätig wird die Familienversicherung bis zum 23. ten Lebensjahr fortgesetzt. Behinderte Kinder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können lebenslänglich bei den Eltern versichert werden, wenn aufgrund der Behinderung kein eigenes Einkommen erzielt werden kann.
Die erbrachten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in ganz Deutschland gleich, da im Sozialgesetzbuch sämtliche finanzierte Behandlungen festgesetzt wurden. In einigen Fällen werden Leistungen nur dann erbracht, wenn der Versicherte ein geringfügiges Einkommen hat und die Rechnung des Arztes nicht selbst finanzieren könnte. Bei einem Schwangerschaftsabbruch beispielsweise übernimmt die Krankenkasse auf Antrag die Kosten, wenn die Versicherte selbst nicht für den Eingriff aufkommen kann.
