Grundlagen KFZ Haftpflicht Versicherung

Ein Vergleich lohnt sich oftmals!

Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung muss vom Halter eines Fahrzeuges abgeschlossen werden, wenn dieser sich im öffentlichen Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug fortbewegen will. Eine Grundlage der KFZ Haftpflicht Versicherung ist es, den Fahrzeughalter oder auch den Fahrer eines Fahrzeuges vor Schadensansprüchen Dritter zu schützen. Zur Berechnung eines Tarifes der KFZ Haftpflichtversicherung fließen der Fahrzeugtyp, die Regionalklasse des jeweiligen Zulassungsortes, der Beruf, beispielsweise erhält ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zusätzliche Rabatte, die ungefähre jährliche Fahrleistung in km, ob das Fahrzeug in einer Garage abgestellt wird, PS/KW des Fahrzeuges und der Schadenfreiheitsrabatt, mit ein. Der Schadenfreiheitsrabatt stellt die unfallfrei gefahrenen Jahre des Versicherungsnehmers dar.

Bei einem Versicherungswechsel muss der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer neuen Versicherung durch seine alte Versicherung nachweisen können, in welchem Schadenfreiheitsrabatt er sich befindet. Weiterhin richtet sich der Tarif nach dem Aspekt des Firmenfahrzeugs oder Privatfahrzeugs. Zu den weiteren Grundlagen einer KFZ Haftpflichtversicherung ist zu beachten, dass bei einem auftretenden Schaden, beispielsweise durch einen Unfall, auf jeden Fall ein amtlicher Bericht der Polizei und eventuell Fotos des Unfalls bei der Versicherung eingereicht werden müssen. Weiterhin natürlich die Schadensmeldung, auch Europäischer Unfallbericht genannt, ist wichtig für die Schadensregulierung. Die Schadensmeldung enthält vorgegebene Fragen, die der Versicherungsnehmer wahrheitsgetreu beantworten muss.

Erst nach Prüfung und Zustimmung der Versicherung, kann das Fahrzeug des Unfallgegners zur Reparatur freigegeben werden. In den meisten Fällen verlangen die Versicherungsgesellschaften hier einen Kostenvoranschlag, sowie Angaben ob während der Reparaturzeit ein Mietfahrzeug benötigt wird. Gibt die Versicherung noch keine Zustimmung zur Reparatur, kann es passieren, das in unklaren Fällen der Schuldfrage der Versicherungsnehmer für den Schaden selbst aufkommen muss. Allerdings erkundigen sich auch die meisten Autowerkstätten bei Abtretungsaufnahme, sprich Übernahmekostenantrag durch die Versicherung, bei der Versicherungsgesellschaft und lassen sich dies schriftlich bestätigen, um sicher zu sein, ihre Reparaturkosten erstattet zu bekommen.

Beim Fahrzeug des Versicherungsnehmers selbst, sollte dieser ebenfalls der Versicherung einen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einreichen, damit die Gesellschaft die tatsächliche Schadenshöhe feststellen kann. Bei einem Kaskoschaden muss der Versicherungsnehmer die anteiligen Kosten an die Reparaturwerkstatt bezahlen. Zu bedenken ist aber auch, dass mit jedem gemeldeten Schadensfall, die Prämie für die Versicherung erhöht wird, so sollte man kleine Schäden vielleicht gar selber bezahlen.
FinanzTest
"Herbstzeit ist Wechselzeit: Wer seine Autoversicherung bis zum 30. November kündigt, kann ab 1. Januar zu einer günstigen Versicherung wechseln. Ersparnis: Oft mehrere hundert Euro im Jahr."
Finanztest (11/2007)