Gesetzliche Krankenversicherung

Die Grundabsicherung in allen Lebenslagen!

Auf diese Grundsicherung dürfen Sie in keinem Fall verzichten. Welche Krankenkasse ist die günstigste und hat zu dem noch gute Leistungen? Finden Sie es heraus.
Unsere Bitte: Ihr Angebot bzw. Preis-Leistungsvergleich wird für Sie individuell und mit großer Sorgfalt "von Hand" berechnet. Bitte fordern Sie dieses nur an, wenn ein ernsthaftes Interesse daran besteht. Vielen Dank.
Die Krankenversicherung gehört für den Menschen zu den wichtigsten Verträgen überhaupt, da es um den Schutz der Gesundheit geht. Unterschieden wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, wobei ein Großteil der Menschen Mitglied der GKV ist. Die Kassen finanzieren ihre Dienstleistungen überwiegend aus den Beiträgen der Versicherten, die sich an der Einkommenshöhe bemessen. Der monatliche Versicherungsbeitrag wird bei Arbeitnehmern zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, egal wie hoch der Beitrag ist. Für notwendige, medizinische Leistungen muss die Krankenkasse immer aufkommen, auch wenn der Versicherte bereits mehrfach in ärztlicher Behandlung war. Bei Krankenhausaufenthalten muss der Versicherte eine Selbstbeteiligungspauschale entrichten, die 10 Euro pro Aufenthaltstag beträgt. Diese gezahlten Zuschüsse dienen der Finanzierung von Lebensmitteln im Krankenhaus.

Die gesetzliche Krankenkasse hat die Aufgabe, die medizinische Unversehrtheit nach Kräften zu erhalten oder im Krankheitsfall wieder herzustellen oder zu bessern. Jeder gesetzlich Versicherte hat von seiner Krankenkasse die gleichen Leistungen zu erwarten, da einheitlich vorgeschrieben ist welche medizinischen Untersuchungen und Methoden finanziert werden. Als Versicherter einer gesetzlichen Kasse hat jeder Bürger das Recht auf Gesundheit, geht es bei einer Behandlung jedoch um einen kosmetischen Eingriff, muss der Verbraucher die Kosten hierfür selbst tragen. Es gibt einige Fälle in denen kosmetische Eingriffe übernommen werden, in diesem Fall liegt auch eine medizinische Indikation vor. Ein Beispiel hierfür ist eine Verkleinerung der Brust, wenn durch die Größe Beschwerden der Muskulatur ausgelöst werden. Über derartige Anträge entscheidet die Krankenkasse individuell, im Zweifel muss ein medizinisches Gutachten erstellt werden.

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich grundsätzlich jede Person über 18 versichern, liegt das Einkommen allerdings über dem Pflichtversicherungssatz, kann nur eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherte kann die Krankenkasse frei wählen, soweit diese für neue Kunden offen steht. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag dann zur Hälfte an die gewählte Kasse. Die Höhe der monatlichen Beiträge errechnet sich bei der GKV ausschließlich an der Höhe des Einkommens, steigt das Monatsgehalt an, erhöhen sich auch die Beiträge für die Krankenkasse.
FinanzTest
"Ab dem kommenden Jahr gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Spätestens dann ist es für Versicherte noch wichtiger als bislang, Leistungsumfang, Service und Beratungsangebote der Kassen zu prüfen."
Finanztest (06/2008)