Gesetzliche Krankenversicherung
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Die gesetzliche Krankenkasse hat die Aufgabe, die medizinische Unversehrtheit nach Kräften zu erhalten oder im Krankheitsfall wieder herzustellen oder zu bessern. Jeder gesetzlich Versicherte hat von seiner Krankenkasse die gleichen Leistungen zu erwarten, da einheitlich vorgeschrieben ist welche medizinischen Untersuchungen und Methoden finanziert werden. Als Versicherter einer gesetzlichen Kasse hat jeder Bürger das Recht auf Gesundheit, geht es bei einer Behandlung jedoch um einen kosmetischen Eingriff, muss der Verbraucher die Kosten hierfür selbst tragen. Es gibt einige Fälle in denen kosmetische Eingriffe übernommen werden, in diesem Fall liegt auch eine medizinische Indikation vor. Ein Beispiel hierfür ist eine Verkleinerung der Brust, wenn durch die Größe Beschwerden der Muskulatur ausgelöst werden. Über derartige Anträge entscheidet die Krankenkasse individuell, im Zweifel muss ein medizinisches Gutachten erstellt werden.
Bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich grundsätzlich jede Person über 18 versichern, liegt das Einkommen allerdings über dem Pflichtversicherungssatz, kann nur eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherte kann die Krankenkasse frei wählen, soweit diese für neue Kunden offen steht. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag dann zur Hälfte an die gewählte Kasse. Die Höhe der monatlichen Beiträge errechnet sich bei der GKV ausschließlich an der Höhe des Einkommens, steigt das Monatsgehalt an, erhöhen sich auch die Beiträge für die Krankenkasse.
