Berufsunfähigkeit
Sichern Sie sich jetzt für den Ernstfall ab!
Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.| Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich! |
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Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Dies kann vielfältige Ursachen haben. Nicht immer ist ein Unfall die Ursache, sondern in den meisten Fällen handelt es sich um Krankheiten. Um diesen Gefahren zu begegnen, ist es sinnvoll, mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor zu sorgen. Denn der Gesetzgeber hat die Leisungen für die Erwerbsminderungsrente drastisch beschnitten. Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist, der hat nur noch Ansprüche von der Rentenversicherung, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, eine Tätigkeit auszuführen. Wer eine leichte Arbeit ausführen kann, der muß ungeachtet seiner Ausbildung, diese Tätigkeit annehmen.
Berufsunfähigkeit kann jeden Arbeitnehmer treffen. In der Freizeit, durch einen Unfall oder wie in den meisten Fällen durch eine Krankheit. In Deutschland wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Das bedeutet eine deutliche Minderung seiner Bezüge bis hin zum sozialen Abstieg. Denn der Gesetzgeber hat die Leistungen für Zahlungen an Berufsunfähige drastisch eingeschränkt. Ungeachtet der Ausbildung muß ein Berufsunfähiger Arbeitnehmer jede noch so leichte Arbeit annehmen und Geld verdienen. Und man kann sich vorstellen, das solche Tätigkeiten nicht dem Standard nach bezahlt werden, die der Arbeitnehmer gewohnt ist. Hier greift die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der finanziellen Lebensstrukur, ohne eine Verweisungsklausel zu beinhalten.