Berufshaftpflicht
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In aller Regel sind von solchen Situationen und Fällen Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Selbstständige im Gesundheitswesen betroffen. Bei diesen Berufen, welche sich mit der Gesundheit des Menschen, aber auch des Tiers beschäftigen, kann es immer wieder einmal zu unvorhergesehen Situationen kommen, in welchen der Mensch mit seinen Fähigkeiten überfordert ist und einem Patienten nicht mehr geholfen werden kann.
Ein Haftpflichtschaden in diesen Bereichen kann für den Arzt beispielsweise existenzgefährdend sein, ist er nicht entsprechend versichert und durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützt. Schadenersatzansprüche können ungeheuer hoch ausfallen. Hier können sich die Beträge leicht in Millionenstellen bewegen. So ein Problem ist natürlich für einen Freiberufler oder einen Selbständigen nicht zu lösen.
Aber nicht nur im Gesundheitswesen ist eine solche Versicherung angebracht. Hat ein Architekt oder ein Bauingenieur ein Haus gestaltet und erarbeitet, an welchem nach einer gewissen Zeit Schäden auftreten, für welche er haftbar gemacht wird, ist er gut beraten vorher eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Eine besondere Form der Berufshaftpflicht ist die Vermögenshaftpflicht. Diese Versicherung ist der Berufshaftpflicht sehr ähnlich, deckt aber Schäden die das Vermögen betreffen. So können Buchhalter, Lohnsteuerhilfsvereine, Steuerberater und Unternehmensberater ihr Berufsrisiko vermindern. Auch Richter, Beamte und Nagestellte des öffentlichen Dienstes können sich mit einer solchen Versicherung absichern.
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