Beispiele Betriebshaftpflichtversicherung
Beispiele aus verschiedenen Berufszweigen
Betriebshaftpflichtversicherung für Betriebe des BauhauptgewerbesMeist erfordern Baumaßnahmen eine sehr sorgfältige Organisation, damit das geplante umgesetzt werden kann. Zusätzlich zur termingerechten Ausführung aller Arbeiten müssen gewisse Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Bereits geringe Sicherheitsmängel bergen die Gefahr auf Schadenersatzansprüche. Gerade auf Baustellen oder in bewohnten Gebäuden sind solche Gefahren gegeben.
In der Regel wird von Versicherungen Versicherungsschutz geboten für:
- Schäden an Erdleitungen sowie elektrischen Frei- und Oberleitungen und deren Folgen
- Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken
- Erdrutsch oder Erschütterungen aufgrund von Rammarbeiten (einschließlich Baugrundstück und darauf vorhandene Gebäude und Anlagen)
- Abbruch- und Einreißarbeiten ohne eingeschränkten Radius
- Absenkung von Grundstücken (auch auf Baugrundstücken und den darauf vorhandenen Gebäuden oder Anlagen)
- Lockerungssprengungen im Erdreich ohne eingeschränkten Radius
- Generalunternehmertätigkeiten (damit ist die schlüsselfertige Erstellung von Bauten sowie die Vergabe von Werkleistungen an Subunternehmer gemeint)
- Kraftfahrzeuge sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer vertraglich festgelegten Mindestgeschwindigkeit
- Auslandsschäden durch Arbeiten und Exporte (Schäden in USA/Kanada bedürfen besonderer Vereinbarungen)
Auch als Bürobetrieb muss man Schäden, wie z. B. die falsche Ausführung eines Auftrages und damit verbundene zusätzliche Kosten des Auftraggebers, absichern.
Für folgende Risiken gibt es Versicherungsschutz:
- Mietsachschäden an Räumen oder Gebäuden (bei gemieteten Büroräumen)
- Verlust von fremden Schlüsseln (Zentralschlüssel, Büroschlüssel)
- Schäden durch Leitungswasser, Brand oder Explosion
- Verlust von eingebrachten Sachen (z. B. von Mitarbeitern oder auch Kunden)
- weltweiter Auslandsschutz
Viele Gäste bedeuten auch viel Verantwortung. Über den Parkplatz bis zum Vorratskeller sind stets Risiken vorhanden, für die man als Inhaber abgesichert sein sollte. Schon geringe Mängel können hier für Schadenersatzansprüche von Kunden, aber auch Lieferanten und sogar Nachbarn sorgen.
Abgesichert werden können mit der Betriebshaftpflicht hier folgende Gefahren:
- eingebrachte Sachen von Gästen
- Verlust oder Beschädigung der von Gästen zur Aufbewahrung genommenen Sachen
- Schäden an Fahrzeugen der Gäste (sowohl auf dem Parkplatz als auch in Parkhäusern (einschließlich Schäden an in den Fahrzeugen befindlichem Reisegepäck)
- Schäden aus dem Verleih von Fahrrädern, Ski, Schlitten und sonstigen Sportgeräten (bei Reiterhöfen ist der Verleih von Pferden besonders zu vereinbaren)
- Mietsachschäden an Räumen oder Gebäuden (z. B. bei Anmietung von Veranstaltungsräumen)
Der Erfolg eine Handwerksbetriebes liegt in seiner Flexibilität. Die Produkte werden hergestellt, aufgebaut bzw. montiert, inspiziert und gewartet bzw. instand gesetzt. Dies kann sowohl in der Werkstatt als auch direkt beim Kunden erfolgen. Dementsprechend sind die Risiken breit gefächert.
Bei den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen sind folgende Gefahren abgedeckt:
- Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten ohne eingeschränkten Versicherungsschutz
- Verlust fremder Schlüssel
- Schäden durch Leitungswasser, Abwasser, Brand, Explosion
- Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
- Schäden aufgrund von fehlerhaften Produkten (auch Mangelfolgeschäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften)
- Auslandsschäden weltweit (für USA/Kanada sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen)
Neben Sortiments- und Preisgestaltung ist in einem Geschäft auch auf Sicherheitsvorschriften zu achten. Wenn aber doch einmal etwas passiert, kann man sich gegen folgende Risiken absichern:
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden (bei gemieteten Geschäften)
- Schäden durch Leitungswasser, Abwasser, Brand, Explosion
- Verlust fremder Schlüssel
- Schäden bei der Lieferung von Speisen oder Getränken außer Haus (z. B. Catering)
- Auslandsschäden weltweit, mit besonderen Vereinbarungen für USA und Kanada
