Baufinanzierungen

Sichern Sie sich Ihr Eigenheim!

Eine Baufinanzierung wird durch Banken und Sparkassen, sowie Banken mit speziellem Schwerpunkt Immobilien vergeben. Unterschiede gibt es hier in der Finanzierungsart. Je nach Kreditgeber fordert dieser einen entsprechenden Eigenanteil an Kapital, andere finanzieren nur zu hundert Prozent das Bauvorhaben ohne Eigenanteil und es gibt Anbieter, die eine Komplettfinanzierung übernehmen, eingeschlossen auch Beraterkosten, Grundbuchgebühren und weiteres.

Unsere Bitte: Ihr Angebot bzw. Preis-Leistungsvergleich wird für Sie individuell und mit großer Sorgfalt "von Hand" berechnet. Bitte fordern Sie dieses nur an, wenn ein ernsthaftes Interesse daran besteht. Vielen Dank.
Auch ein Hypothekenmakler kann hilfreich sein, um ein günstiges Finanzierungsangebot zu vermitteln. Er verhandelt mit verschiedenen Banken und legt dem Kreditnehmer die Angebote zur Auswahl. Einen Finanzierungsvertrag schließt ein Bauherr nur mit einer Bank ab, der Hypothekenmakler ist lediglich ein Vermittler, der zumeist auf Provisionsbasis arbeitet.

Die Baufinanzierung ist ein Darlehn über eine festgelegte Laufzeit von meist 5 bis 10 Jahren. Das zu vergebene Darlehn macht die Bank abhängig von den Zins- und Tilgungsraten. Da die Laufzeit von 5 bis 10 Jahren meist nicht ausreicht, den gewährten Kredit abzuzahlen, steht eine Anschlussfinanzierung in Folge. Hierzu bekommt der Kreditnehmer von der Bank ein Angebot, mit dem er die Finanzierung zu den gleichen Konditionen verlängern kann. Alternativen bieten hier das Forward Darlehn oder eine Umschuldung.

Bei dem Forward Darlehn handelt es sich um ein Annuitätendarlehen mit bestimmter Laufzeit und festgelegtem Zinssatz. Das Forward Darlehn ist ein Kredit, bei dem sich ein Kreditnehmer einen niedrigen Zinssatz für die Zukunft sichern kann. Das Darlehn kommt nicht sofort zur Auszahlung, sondern wird zu einem späteren festgelegtem Zeitpunkt ausgezahlt. Dies kann bis zu dreieinhalb Jahre später sein. Währen dieser Forward Periode zwischen Vertragsabschluss und Laufzeitbeginn fallen für den Darlehnsnehmer keine Zinszahlungen an.

Kann der Darlehnsnehmer den Kredit allerdings nach Abschluss während der Forward Periode nicht in Anspruch nehmen, weil er beispielsweise die Immobilie verkauft, und somit vom Vertrag zurücktritt, wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig. Bei einer Anschlussfinanzierung muss der Bauherr unbedingt die Fristwahrung bei der Kündigung seiner derzeitigen Finanzierung beachten.

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