Baukredit

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Ein Baukredit wird nur zweckgebunden an den Bauherrn vergeben. Der Baukredit darf nur zur Nutzung für die Baumaßnahmen des Hauses verwendet werden. Hier ist eine Kalkulation mit Hilfe eines Architekten oder einer Baufirma von Nutzen. Dieser muss mit dem Bauherrn den Nachweis an die Bank erbringen, dass eine Finanzierung auch langfristig durchführbar ist. In die Kalkulation bezieht der Architekt oder Berater einer Baufirma auch die Kosten für das Bauland und beispielsweise Anschlussgebühren für Abwasser und Straßenanschluss mit ein.
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Vor der Beantragung eines Baukredites sollte der Bauherr sein Eigenkapital genau kalkulieren können, Schenkungen, private Sparanlagen, ein Arbeitgeberdarlehn oder ein Verwandtendarlehn gilt es zu bedenken und in Betracht zu ziehen. Auch sollten bei der Kalkulation die Kauf- bzw. Baunebenkosten und auch die laufenden Hausnebenkosten nach Beendigung der Bauphase eingeplant werden. Allerdings sollte sich ein Bauherr immer eine stille finanzielle Reserve bewahren.

Die Bank benötigt zu Freigabe und Gewährung eines Baukredits also einen Finanzierungsplan auf lange Sicht, sowie die Gewährleistung von einem sicheren Einkommen und Sicherheiten zur Hinterlegung für die Bank. Vor Vergabe eines Baukredits wird der Kreditnehmer durch eine Schufaabfrage geprüft. Des Weiteren wird ein Grundschuldeintrag vorgenommen, so kann die Bank bei in Verzug geratenen Tilgungen das Haus ohne Zustimmung des Eigentümers verkaufen.

Nach Abschluss des Vertrages werden alle Rechnungen bis zur vereinbarten Höhe der Bausumme von dem Baugeld bezahlt. Ist die Baumaßnahme beendet, wird der Baukredit in eine Hypothek umgewandelt. Eine Hypothek bedeutet ein Grundpfandrecht und dient dem Kreditgeber als Sicherungsmittel für den Kredit. Gerät der Kreditnehmer in eine finanzielle Notlage und kann seine Raten bei der Bank nicht mehr zahlen, kann die Bank den Verkauf oder die Zwangsversteigerung durchführen lassen um so die Forderungen zu erhalten.

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