Basisrente
Die Basisrente nur eine weiterer Baustein
Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt die Regelaltersrente. Im Laufe der Jahre der Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers wird in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Hier wird der Arbeitgeberanteil mit dem Arbeitnehmeranteil addiert. Von der Gesamtsumme werden sechzig Prozent angerechnet. Von dieser Summe aus den sechzig Prozent wird der Arbeitgeberanteil subtrahiert. So ergibt sich die Summe der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Summe ist heutzutage so minimal, das man im Rentenalter von der gesetzlichen Rentenauszahlung seiner bisherigen Lebensstandart nicht aufrechterhalten kann. Hier ist die private Vorsorge gefragt.Die Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen sind zahlreich. Neben der gesetzlichen Vorsorge gibt es die betriebliche Altersvorsorge. Diese wird durch Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktversicherungen ausgeführt. Bei der gesetzlichen Vorsorge werden die eingezahlten Beiträge allerdings für die laufenden Rentenzahlungen verwendet und nicht angespart.
Durch die betriebliche Altersvorsorge entstehen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer angenehme Steuervorteile. Bei der privaten Vorsorge hilft der Staat durch Förderungen mit. Die Rürup Rente ist eine freiwillige Versicherung, die sich allerdings bei genauerer Betrachtung nicht wirklich für jedermann lohnt. Hier empfiehlt es sich, die Angebote genau zu prüfen und die Abzugsberechtigung der Einkommensteuererklärung zu beachten. Die Rürup Rente dient hauptsächlich den Gutverdienenden und Selbständigen und war auch mit ihrer Einführung für diesen Personenkreis gedacht. In den Genuss der staatlichen Förderung können alle einkommensteuerpflichtigen Personen kommen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.