Arten der Rechtsschutz Versicherung

Welche Arten von Rechtsschutz gibt es!

Wie bereits erwähnt ist eine Rechtsschutzversicherung modular aufgebaut. Nach dem Baukastenprinzip können die einzelnen Versicherungspunkte einzeln in die Versicherung mit aufgenommen werden. Der Vorteil für den Versicherten liegt darin, dass er die Rechtsschutzversicherung individuell auf seine Bedürfnisse abstimmen kann und nicht gezwungen ist, Versicherungsbeiträge für einen Bereich des Lebens zu zahlen, der bei ihm vielleicht nicht zutreffend oder von geringerer Bedeutung hinsichtlich eines möglichen Streitfalles ist. Die einzelnen Arten der Rechtsschutzversicherung sollen im Folgenden kurz erläutert werden. Diese Arten sind übrigens alle in den verschiedenen Paketen enthalten, die sich zum Beispiel Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder Rechtsschutzversicherung für Mieter und Grundstückseigentümer nennen. Die einzelnen Arten der Rechtsschutzversicherung bilden praktisch die Grundlage zur Bildung dieser Versicherungspakete.

Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung
Hierbei sind nur die tatsächlichen Schadenersatzansprüche versichert, beziehungsweise deren Geltendmachung. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist zum Teil aber bereits durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Arbeits-Rechtsschutzversicherung
Hierin sind sämtliche Streitigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen, wie Kündigungen, falsche Arbeitszeugnisse oder ausbleibenden Zahlungen von Lohn und Gehalt.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung
Für das Inkrafttreten dieser Versicherung ist wichtig, dass das betreffende Objekt bereits versichert ist. Wer also als Mieter eine Rechtsschutzversicherung abschließt, der kann keine Rechtsstreitigkeiten mit seinem Untermieter durch die Versicherung abgleichen lassen.

Vertrags- und Sachenrechtsschutzversicherung
Diese Art der Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten aus Verträgen und aus Schuldverhältnissen mit gesetzlicher Grundlage ab, außerdem Rechte an beweglichen Sachen. So werden Gewährleistungsansprüche für Kaufverträge oder die ungerechtfertigte Bereicherung (wenn zum Beispiel Geld auf ein Konto fälschlich überwiesen, dieses aber nicht zurückgezahlt wurde) abgesichert.

Steuerrechtsschutzversicherung
In dieser Versicherung wird lediglich die Klage vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht abgesichert. Das der Klage gesetzlich vorgeschriebene vorausgehende Einspruchsverfahren gegen einen Bescheid oder ähnliches ist aber nicht abgedeckt.

Die Sozialgerichtsrechtsschutzversicherung
Bei dieser Versicherung ist ebenfalls nur der Streitfall abgesichert, der vor einem deutschen Sozialgericht ausgehandelt wird. Kommt es also zum Beispiel zu Streitigkeiten, die mit der gesetzlichen Sozialversicherung in Zusammenhang stehen, so tritt diese Art der Rechtsschutzversicherung ein.

Die Verwaltungsrechtsschutzversicherung für Verkehrssachen
Diese Versicherung tritt immer dann ein, wenn es zu Streitigkeiten kommt, die mit dem Führerschein in Zusammenhang stehen. Im Rahmen des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann es aber auch sein, dass die Strafrechtsschutzversicherung oder die Ordnungswidrigkeitenrechtsschutzversicherung eintreten.

Strafrechtsschutzversicherung
Hierbei wird die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren abgesichert, wobei zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Fragen unterschieden wird.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung
Sie übernimmt die Kosten für ein Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren. Verfahren wegen Park- oder Halteverstößen sind nicht versichert.

Die Beratungsrechtsschutzversicherung
Wenn sich die Rechtslage für einen Versicherten in einem bestimmten Lebensbereich ändert, werden von der Versicherung die Kosten für die Beratung übernommen.

Die Opfer-Rechtsschutzversicherung
Sie sichert die aktive Verfolgung von Straftaten ab. Versicherungsschutz besteht oft auch für die Nebenklage.

Die Disziplinar- und Standesrechtsschutzversicherung
Diese Art der Rechtsschutzversicherung sichert Verfahren wegen der Verletzung dienstrechtlicher Vorschriften zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten ab.

Altersvorsorge
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