Allgemeines zur Rechtsschutz Versicherung
Decken Sie finanzielle Risiken beim Rechtsstreit ab!
Eine Rechtsschutzversicherung soll die finanziellen Risiken eines Rechtsstreites abdecken. Sie tritt damit für die Kosten ein, die entstehen, wenn ein Bürger seine grundgesetzlich verankerten Rechte wahrnehmen möchte und sich zur Durchsetzung dieser Rechte an eine staatliche Behörde wendet. Der Staat muss generell gewährleisten, dass der Bürger seine Rechte geltend machen kann. Damit sind allerdings stets Kosten verbunden, die sich nicht gerade im Bereich der Bagatellen bewegen. Um den Bürger vor einem finanziellen Ruin zu schützen, wurde die Rechtsschutzversicherung eingeführt. Sie kann für einen einzelnen Bereich des täglichen Lebens abgeschlossen werden oder für mehrere Bereiche in Kombination.Diese Versicherungen sind nach dem Modularprinzip aufgebaut, das heißt, der Bürger beziehungsweise der Versicherte kann sich seine Versicherung individuell zusammenstellen und ähnlich einem Baukasten genau die Bereiche versichern lassen, die für ihn am notwendigsten erscheinen. Möglich ist es demnach, nur den Bereich Verkehr abzusichern oder nur eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den privaten Bereich abdeckt. Eine Kombination ist aber möglich, ebenso kann dieses Paket noch durch die Berufsrechtsschutzversicherung erweitert werden, die zum Beispiel bei ungerechtfertigten Abmahnungen oder Kündigungen des Arbeitsplatzes eintritt. Es sind aber auch andere Kombinationen möglich, auf die einzelnen Arten der Rechtsschutzversicherung soll an anderer Stelle näher eingegangen werden.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt aber bei Weitem nicht alle Kosten ab, auch wenn von Seiten der Versicherer gern behauptet wird, dass jeder Bereich des Lebens abgesichert werden kann. Zumindest über die Rechtsschutzversicherung ist dies nicht immer möglich. Es besteht zum Beispiel kein Rechtsschutz, wenn eine vorliegende Streitigkeit nicht einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden kann. Wer also eine Privatrechtsschutzversicherung besitzt, aber in einen Streitfall im Verkehr verwickelt wird, der kann seine Versicherung nicht in Anspruch nehmen und muss folglich für sämtliche Kosten selbst aufkommen. Auch, wenn die Rechtsschutzversicherung eine Vorprüfung einer Klage vornimmt und dabei feststellt, dass diese nur sehr geringe bis gar keine Aussichten auf Erfolg hat, muss sie die entstehenden Kosten für eine Klageerhebung und das damit in Verbindung stehende Gerichtsverfahren nicht tragen.
Dazu kommen noch einige weitere Punkte, bei denen die Rechtsschutzversicherung die Leistung verweigert. Es wird zum Beispiel nicht die aktive Strafverfolgung versichert, hier gibt es aber die Ausnahme des so genannten Opfer-Rechtsschutzes. Schadenersatzansprüche werden ebenfalls nichts versichert. Klagen vor internationalen Gerichtshöfen oder vor dem Verfassungsgericht werden nicht durch die Rechtsschutzversicherung finanziell getragen. Häufig tritt auch der Fall des Baurisikoausschlusses ein, der vereinfacht ausgedrückt besagt, dass alle Rechtsfälle, die mit einer Baumaßnahme in Zusammenhang stehen, nicht versichert werden. Kommt es also zum Streit mit dem Bauträger oder gibt es Probleme bei der Finanzierung durch Banken oder Sparkassen, haftet die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen nicht. Viele dieser Punkte können über andere Versicherungen abgesichert werden, was aber natürlich höherer Kosten für die Beitragszahlung für den Versicherten bedeutet.